Seit der WM 2006 gehört es in Deutschland bei großen Turnieren dazu, zumindest die Spiele der eigenen Nationalmannschaft auf Großveranstaltungen im Freien zu verfolgen.
Der Begriff Public Viewing hat sich seitdem etabliert und das gemeinsame Fußballerlebnis macht selbst Menschen für wenige Wochen im Sommer zu Fans, die ansonsten eher wenig Begeisterung für den Alltag in der Bundesliga aufbringen.
Die WM 2014 in Brasilien war aufgrund der Zeitverschiebung und Spielen, die zumindest teilweise erst sehr spät begannen, nicht optimal für Public Viewing.
Im bevorstehenden Sommer finden die Spiele bei Weltmeisterschaft 2018 in Russland mit lediglich einer Stunde Unterschied statt. Während in Russland der späteste Anpfiff um 21 Uhr Ortszeit erfolgt, wird in Deutschland um 20 Uhr gespielt.
Eine nahezu perfekte Zeit, die es wie die übrigen Anstoßzeiten um 14 Uhr MESZ und 17 Uhr MESZ auch Kindern und Jugendlichen ermöglicht, die Spiele live und in voller Länge zu verfolgen.
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Public Viewing auch nach 22 Uhr
Und vielerorts wird der Ball im Sommer 2018 auf Leinwänden auf öffentlichen Plätzen, in Biergärten oder bei etwas schlechterem Wetter auch in Kneipen und Bars mit Außenbereichen im Freien rollen.
Denn wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nun bestätigte, plant die Bundesregierung für die WM 2018 wieder eine Lockerung der Lärmschutz-Regelung, wie sie bereits bei den großen Turnieren seit der WM 2006 vereinbart worden war.
Demnach soll es während des WM-Sommers 2018 auch nach 22 Uhr erlaubt sein, Spiele auf Leinwänden unter freiem Himmel zu übertragen. Eine solche Ausnahme könnte vor allem während der K.o.-Spiele ab dem WM-Achtelfinale von Bedeutung sein, die um 16 Uhr und um 20 Uhr MESZ angestoßen werden.
Geht ein Spiel mit Anstoß um 20 Uhr in die Verlängerung, müsste ein Public Viewing gemäß den ansonsten gültigen Regeln vor Spielende beendet werden. Das kann aber natürlich weder im Sinn der Veranstalter noch der Fans sein, die kaum in die Röhre gucken wollen, wenn die Entscheidung fällt.
Das WM-Finale 2018 findet am 15. Juli um 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit im Luzhniki-Stadion in Moskau statt.
“Erhebliches öffentliches Interesse“
Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett die vorübergehende Ausnahmeregelung beschließen. Als Grund für die Maßnahme führte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe „ein erhebliches öffentliches Interesse“, das vor allem deshalb gegeben ist, weil es mittels Public Viewing auch allen Fans, die sich eine teure Reise nach Russland nicht leisten können oder die bei der Vergabe von WM-Tickets 2018 kein Glück hatten, ermöglicht wird, die Spiele in großer Gemeinschaft zu verfolgen.
Zugleich soll Veranstaltern von WM-Events und Gastronomen frühzeitig Rechtssicherheit verschafft werden, damit die Planungen vorangetrieben werden können.